Halteverbotszone

Was ist eine Halteverbotszone?
Halteverbotszonen sind behördlich genehmigte Parkverbote, mit denen Sie einen Parkplatz für den  Umzugswagen am Tag Ihres Umzuges absperren. Das Halteverbot ist in der Regel bis 14 behördliche Arbeitstage vor dem Umzugstag zu beantragen. Die Halteverbotsschilder sind mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin aufzustellen.
Die Halteverbotszonen berechtigen zum Abschleppen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen.
 
Was beim Halteverbot zu beachten ist
  • die Halteverbotszone zu den oben genannten Preisen kann nur für das Stadtgebiet Leipzig beantragt werden.
  • das Halteverbot muss bis ca. 14 behördliche Arbeitstage vor Gültigkeit bestellt werden (in manchen Fällen ist auch ein Kurzzeit-Service möglich, bitte rufen Sie uns dazu an!)
  • das Halteverbot muss im öffentlichen Verkehrsraum liegen
  • die Halteverbote können nicht in Rettungswegen/Feuerwehrzufahrten o. ä. aufgestellt werden
  • die Genehmigung oder Ablehnung der Halteverbotszone obliegt der zuständigen Behörde
  • nur die „neu geparkten“ Autos, die nicht zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung in der Halteverbotszone parkten und nicht auf dem Aufstellungsprotokoll aufgelistet sind dürfen abgeschleppt werden
  • einen Rechtsanspruch auf Freimachung der Halteverbotszone besteht nicht. Die Entscheidung darüber treffen immer die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung vor Ort.

Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf lokal und europaweit.

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